Wir stehen hinter unseren Mandanten!
Im Arbeitsrecht auf Ihrer Seite.

Kompetente und fachgerechte Rechtsberatung ist unsere Priorität. Kontaktieren Sie uns gerne für ein kostenlose Ersteinschätzung.

62+

Top Bewertungen

Unsere Begeisterung für Ihr Recht spiegelt sich auch in den Bewertungen wieder.

1.000+

Zufriedene Mandanten

Die Zufriedenheit unserer Mandanten liegt uns besonders am Herzen.

3

Anwälte

Die Kanzlei Yilmaz beschäftig 3 Top Anwälte mit einem hohen Erfahrungsgrad.

6+

Rechtsgebiete

In über 6 Rechtsgebieten stehen wir Ihnen tatkräftig bei Ihrem individuellen Fall zur Seite.

Das sagen unsere Mandanten.

Überaus kompetent und freundlich

Herr Yilmaz hat mich wegen eines Verkehrsunfalls vertreten. Meine Ansprüche wurden zu meiner vollsten Zufriedenheit innerhalb kurzer Zeit durchgesetzt. Überaus kompetent und freundlich. Sollte ich noch einmal rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen müssen, werde ich mich in jedem Fall wieder gerne an Herrn Yilmaz wenden!

S
Sheki K.
Mandant

Klasse unterstützt

Frau Koçer hat mich in meinem Scheidungsverfahren klasse unterstützt. Hierbei hat Sie mir mit ihrer einfühlsamen Art geholfen, das für mich emotionale Verfahren abzuschließen. Ich kann Frau Koçer mit gutem Gewissen weiterempfehlen.

C
Carmen E.
Mandantin

Sehr kompetente und professionelle Beratung

Alles bestens gelaufen.Die Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz hat mich in meiner rechtlichen Angelegenheit kompetent vertreten und den Fall für mich gewonnen. Herr Yilmaz selber ist sehr höflich, kompetent und verständnisvoll. Die Kanzlei kann man nur weiterempfehlen. TOP!!!!

T
Tarik A.
Mandant

Sehr nettes Personal

Sehr nettes Personal – sowohl persönlich wie auch telefonisch. Fragen und Beschlüsse wurden sehr gut und verständlich erklärt. Sie arbeiten sehr schnell und sind sehr zuverlässig.Sollte ich mal wieder einen Anwalt benötigen, immer wieder die Kanzlei Yilmaz.

Z
Zahra N.
Mandantin

Mehr als zufrieden

Ich bin mehr als zufrieden und kann jedem diese Kanzlei mit bestem Gewissen empfehlen! Sehr hilfsbereite, freundliche, professionelle und sehr schnelle Antworten. Vielen Dank. Schöne Grüße aus Bonn

P
Peter M.
Mandant

Äußerst kompetenter Anwalt

Ich bin sehr froh, Herrn Yilmaz als Anwalt gefunden zu haben.Als Mandant habe ich mich fachlich als auch menschlich sehr gut aufgehoben gefühlt. Ein äußerst kompetenter Anwalt, nur zu empfehlen!

L
Lucia S.
Mandantin
Rechtsanwalt Yazdan Yilmaz und Rechtsanwältiin Funda Özdemir sitzen am Tisch in einer Konferenz und lächeln.

Ihre erste Anlaufstelle für Arbeitsrecht in Köln.

Im Gebiet des Arbeitsrechts bieten wir Ihnen eine umfangreiche Beratung rund um Ihre Anliegen im Bereich eines Arbeitsverhältnisses an. Außergerichtlich, sowie gerichtlich vertreten wir Ihre Interessen.

Besonders haben wir uns auf das Kündigungsrecht spezialisiert.

Arbeitsechtunterstützung

Bei Kündigung, Aufhebungsvetrag, Abfindung & mehr

Besonders haben wir uns auf das Kündigungsrecht spezialisiert.

Auch in der Erstellung von Arbeitsverträgen, der Umstrukturierung Ihres Unternehmens, sowie in allen anderen Bereichen des Arbeitsrechts steht unsere Kanzlei Ihnen zur Verfügung.

Rechtsanwalt Yazdan Yilmaz mit Buch von Deutschen Gesetzen vor seinem Laptop am Schreibtisch.
Rechtsanwalt Yazdan Yilmaz mit Buch von Deutschen Gesetzen vor seinem Laptop am Schreibtisch im Profil.
Persönliche Beratung

Wir unterstützen Arbeitnehmer & Arbeitgeber

  • eine ungerechtfertigte Kündigung abzuwehren

  • im Falle einer Kündigung eine möglichst hohe Abfindung herauszuhandeln

  • Abmahnungen abzuwehren

  • Ihre Lohn-, Provisions- und Bonusansprüche durchzusetzen

  • gegen eine Versetzung vorzugehen

  • bei einem Wettbewerbsverbot nach der Kündigung

  • mit der Änderung eines Arbeitszeugnisses mit dem sie nicht zufrieden sind.

Rechtlich vertreten wir auch die Interessen der Arbeitgeber und beraten Sie gerne auf welche Feinschliffe es in einem Arbeitsverhältnis ankommt. Auch Ihnen stehen wir gerne zur Seite im Falle einer Kündigung und beraten Sie, wie diese rechtswirksam und ohne Fehler aufgebaut sein muss.

Fragen

Häufig gestellte Fragen

Kontakt für mehr Informationen
01

Ich habe die Kündigung erhalten, was kann ich tun?

Die Kündigung von seinem Arbeitgeber zu erhalten, ist immer ein herber Schlag, den es im ersten Moment zu verarbeiten gilt. Dennoch sollten Sie nicht zu lange Trübsal blasen. Stattdessen sollten und müssen Sie gerade jetzt aktiv werden und sich möglichst zeitnah nach Erhalt der Kündigung bei der für Sie zuständigen Bundesagentur für Arbeit arbeitssuchend melden, um Nachteile, die bei zu langem Warten für Sie entstehen könnten, weitestgehend zu vermeiden.

Ferner haben Sie natürlich die Möglichkeit, gegen eine Kündigung im Rahmen einer arbeitsgerichtlichen Klage vorzugehen. Hier gilt ebenfalls, keine Zeit verstreichen lassen! Denn es besteht eine 3-Wochenfrist beginnend ab Zugang der Kündigung, um eine Kündigungsschutzklage bei dem Arbeitsgericht einzureichen. 

Sofern Sie Ihre Kündigung durch einen zuverlässigen Rechtsanwalt im Arbeitsrecht überprüfen lassen wollen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Im Hinblick auf die oben genannte 3-wöchige Frist, vereinbaren Sie bitte möglichst zeitnah nach Erhalt der Kündigung einen Beratungstermin in unserem Büro.

02

Was bedeutet eigentlich Kündigungsschutz?

Unter Kündigungsschutz kann im Allgemeinen die gesetzliche Beschränkung der freien Kündigungsmöglichkeit des Arbeitgebers verstanden werden. D.h. der Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer, bei dem Kündigungsschutz besteht, ausschließlich unter bestimmten, im Gesetz festgelegten Voraussetzungen kündigen. So gilt die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber im Arbeitsrecht also nur dann als zulässig, wenn ein tatkräftiger Grund für diese vorliegt. Gemäß Kündigungsschutzgesetz (KSchG) ist hierfür ein personenbedingter, verhaltensbedingter oder ein dringender betrieblicher Grund erforderlich.

Vor diesem Hintergrund gilt es zwischen dem allgemeinen Kündigungsschutz und dem besonderen Kündigungsschutz zu differenzieren. Der allgemeine Kündigungsschutz ist grundsätzlich auf alle Arbeitnehmer anwendbar, deren Arbeitsverhältnis bereits länger als 6 Monate besteht und es sich um einen Betrieb mit mehr als 10 Arbeitnehmern handelt. Besonderen Arbeitnehmergruppen (z.B. schwerbehinderte Menschen, Schwangeren etc.) wird zusätzlich noch ein besonderer Kündigungsschutz zugesprochen. Eine Kündigung dieser Arbeitnehmer ist entsprechend nur in Ausnahmefällen möglich.

03

Was genau ist eine Kündigungsschutzklage und wie lange hat der Arbeitnehmer Zeit diese zu erheben?

Die Kündigungsschutzklage stellt für Arbeitnehmer die einzige Möglichkeit dar, um rechtlich gegen eine ungerechtfertigte Kündigung vorzugehen. Im Rahmen einer solchen arbeitsgerichtlichen Klage wird die Kündigung des Arbeitgebers durch den Arbeitnehmer vor dem Arbeitsgericht im Grunde angefochten.

Die Kündigungsschutzklage muss dabei vom Arbeitnehmer spätestens innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht erhoben werden. Wird diese 3-wöchige Frist versäumt, kann eine Kündigung im Normalfall nicht mehr angegriffen werden.

04

Steht dem Arbeitnehmer im Falle der Kündigung stets eine Abfindung zu?

Steht dem Arbeitnehmer im Falle der Kündigung stets eine Abfindung zu?Nein. Grundsätzlich existiert im Arbeitsrecht kein gesetzlicher Abfindungsanspruch, der den Arbeitgeber dazu verpflichtet, zwingend eine Abfindung an seine Arbeitnehmer zu zahlen. Ausschließlich in wenigen Ausnahmefällen besteht bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein klarer Anspruch auf Zahlung einer Abfindung, z.B. wenn die Kündigung als unwirksam deklariert wird und das Arbeitsverhältnis entsprechend bestehen bleiben müsste, die Weiterbeschäftigung jedoch entweder für den Arbeitnehmer oder den Arbeitgeber unzumutbar ist.

Obwohl also kein konkreter gesetzlicher Abfindungsanspruch besteht, zahlen Arbeitgeber in der Praxis häufig eine Abfindung, um eine mögliche Kündigungsschutzklage durch den Arbeitnehmer zu vermeiden.

05

Schützt eine Erkrankung vor dem Ausspruch einer Kündigung?

Nein. Ist der Arbeitnehmer aufgrund einer Erkrankung arbeitsunfähig, so schützt dies nicht vor dem Ausspruch einer Kündigung. Es gibt im Arbeitsrecht allgemein keinen Rechtssatz, der besagt, dass während einer Erkrankung keine Kündigung erfolgen darf. Dennoch empfiehlt es sich grundsätzlich immer, eine Kündigung auf Unwirksamkeit von einem Rechtsanwalt überprüfen zu lassen.

06

Ist der Arbeitgeber wirklich dazu verpflichtet, dreimal abzumahnen, bevor er verhaltensbedingt kündigen darf?

Bei der Mehrzahl der hiesigen Arbeitnehmer herrscht die Annahme vor, dass der Arbeitgeber immer drei Abmahnungen aussprechen muss, bevor dieser verhaltensbedingt kündigen darf. Jedoch handelt es sich hierbei um einen Irrglauben. Denn entgegen dieser verbreiteten (falschen) Annahme ist die Anzahl der Abmahnungen, die einer Kündigung vorausgehen müssen, davon abhängig, in welcher Schwere die Pflicht verletzt wurde. In den meisten Fällen genügt bereits eine einschlägige Abmahnung. Bei schweren Pflichtverletzungen wie z.B. Diebstahl ist nicht einmal eine Abmahnung vor Kündigungsausspruch notwendig.

07

Was ist ein Aufhebungsvertrag und warum ist dieser für den Arbeitnehmer gefährlich?

Mit einem Aufhebungsvertrages wird grundlegend die Beendigung des Arbeitsverhältnisses geregelt. Diese abschließende Regelung greift im Besonderen Themen auf, wie etwa Abfindung, Zeugnis, Freistellung, Restgehalt etc. Anders als bei einer Kündigung findet diese Entscheidung dabei durch die Arbeitsvertragsparteien einvernehmlich statt. 

Vor diesem Hintergrund gilt für den Arbeitnehmer jedoch besondere Vorsicht! Denn während ein Aufhebungsvertrag für den Arbeitgeber zahlreiche Vorteile bietet, fällt ein solcher Vertrag für den Arbeitnehmer häufig nachteilig aus. So kann ein Arbeitnehmer nach Unterzeichnung u.a. keine Kündigungsschutzklage mehr erheben. Zudem führt ein solcher Vertrag im Regelfall zu einer Sperre im Arbeitslosengeldbezug. Aus diesem Grund sollten Sie als Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag ohne rechtliche Beratung nicht unterzeichnen. Hierfür stehen Ihnen unsere zuverlässigen Rechtsanwälte für Arbeitsrecht gerne zur Seite.