Wohnmobil - Dieselskandal

Yazdan Yilmaz
Auto beim Tanken.

Es wurde Ermittlungen seitens der Staatsanwaltschaft gegenüber Fiat und der Schwesterfirma Iveco begonnen. Es besteht der Verdacht, dass illegale Abschalteinrichtungen in Dieselfahrzeugen verwendet werden. Ihre Rechte im Überblick.

Welche Fahrzeuge sind betroffen?

  • Fahrzeuge der Baujahre 2014 - 2019, mit Abgasnorm Euro 5 und 6 sind betroffen
  • Neuere Fahrzeuge mit Euro 6d sind nicht Gegenstand der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt

Neben VW, Mercedes und anderen Automobilherstellern besteht auch gegenüber Fiat der Verdacht Manipulation von Dieselfahrzeugen. Es sind vor allem Wohnmobile und besonders der Fiat Ducato betroffen.  

Welche Modelle sind betroffen?

Zurzeit laufen die Ermittlungen der Modelle der Marken Fiat, Jeep, Alfa Romeo und Iveco mit der Abgasnorm Euro 5 und Euro 6. Betroffene Fahrzeuge der Baujahre 2014 bis 2019 werden untersucht. Es sind laut den Angaben der Ermittler mehr als 200.000 Fahrzeuge betroffen, darunter eben viele Wohnmobile.

Wichtig ist, dass neuere Fahrzeuge mit der Abgasnorm 6d temp nicht Bestandteil des Skandales sind.

Bei nachfolgenden Motorisierungen besteht der Verdacht des Betruges:

  • 1,3      Liter Multijet; 1,3 Liter 16V Multijet
  • 1,6      Liter Multijet; 1,6 Liter
  • 2,0      Liter Multijet; 2,0 Liter
  • 2,2      Liter Multijet II
  • 2,3      Liter; 2,3 Liter Multijet
  • 3,0      Liter

Diese Motoren werden unter anderem für folgende Fahrgestelle von Fiat und Iveco verwendet:

  • Adria
  • Arca
  • Autostar
  • Autotrail
  • Bavaria
  • Benimar
  • Bimobil
  • Bocklet
  • Bürstner
  • Campereve
  • Caravans international
  • Cardo
  • Carthago
  • Challenger
  • Chausson
  • Concorde
  • Dethleffs
  • Dopfer
  • Elnagh
  • Eura Mobil
  • Fleurette
  • Font Vendome
  • Form IT
  • Forster
  • Frankia
  • Globecar
  • Hobby
  • Hymer
  • Itineo
  • Joint
  • Kabe
  • Karmann
  • Kerkamm
  • Knaus
  • La Strada
  • Laika
  • Le Voyageur
  • LMC
  • McLouis
  • Mobilvetta
  • Morelo
  • Niesmann & Bischoff
  • Notin
  • Phoenix
  • Pilote
  • PLA
  • Pössel
  • Protec
  • Rapido
  • Rimor
  • Roller Team
  • Sunlight
  • Sunliving
  • Swift
  • Tourne
  • Weinsberg
  • Westfalia
  • Wingamm
  • Woelcke

Gibt es bereits Urteile gegenüber Fiat?

Das Landgericht Koblenz hat am 01.03.2021 Fiat dazu verurteilt, dem Käufer eines Fiat Ducato – Wohnmobils ein Schadensersatz zu zahlen. Hintergrund des Urteiles war, dass Fiat Italy S.p.A sich nicht gegen die Klage verteidigt hatte. Es erging daher ein sog. Versäumnisurteil auf Grundlage der Darstellung des Klägers. Gegen dieses Urteil hat Fiat Italy S.p.A in der Folge Einspruch eingelegt. Damit läuft das Verfahren weiter und ein endgültiger Urteilsspruch bleibt aus.

Das Landgericht Freiburg, Az: 14 O 333/20, hatte mit Urteil vom 26.02.2021 die Klage abgelehnt mit folgender Begründung: „Der Motorenhersteller eines mit einer italienischen Typengenehmigung in den Verkehr gebrachten Fahrzeugs haftet gegenüber dem Erwerber des Fahrzeugs in Deutschland nicht aus vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gem. § 826 BGB“. Wichtig hierbei zu nennen ist, dass dieses Urteil jedoch noch nicht rechtskräftig ist.

Was sind Ihre Rechte?

Wer im Besitz und Eigentum eines manipulierten Wohnmobiles ist hat einen Anspruch auf Schadensersatz. Es besteht die Möglichkeit das Fahrzeug zurückzugeben und einen Schadensersatz in Höhe des ehemaligen Kaufpreises zu erlangen. Als weitere Option kann der Wertverlust des Fahrzeuges aufgrund der Manipulation geltend gemacht werden, um eine Entschädigung zu erhalten. In solchen Fällen kommt grundsätzlich eine Minderung des Kaufpreises von 20-25 % in Betracht.

Als Grundlage wird die Entscheidung des BGH vom 25.05.2020 herangezogen, bei welcher der BGH einen Anspruch wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung als gegeben an. Ebenfalls muss bei der der Berechnung des Schadensersatzanspruches die gefahrenen Kilometer abgezogen werden.  

Wie hoch sind die Kosten solch eines Verfahrens?

Für Verbraucher ist die Geltendmachung der Schadensatzansprüche grundsätzlich kostenfrei. Entweder übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Verfahrenskosten oder ein Prozessfinanzierer.

Wir beraten Sie hierzu gerne und helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihres Schadensersatzanspruch. Gerne auch in türkischer Sprache